Die Gemeinde Gachenbach stellt Ihnen auf den folgenden Seiten die aktuellen Bauleitplanverfahren zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass es sich um Pläne und Texte handelt, die den derzeitigen Stand des Bauleitplanverfahrens wiederspiegeln. Eine Änderung der Bauleitpläne kann jederzeit im Laufe des Verfahrens erfolgen. Erst nach Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses (Bebauungsplan) oder der Genehmigung durch das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen (Flächennutzungsplan) erlangen die Bauleitpläne Rechtskraft.
Die bereitgestellten Unterlagen dienen lediglich zur Information und sind nicht für maßstabsgerechte Abbildungen und Weiterverarbeitung geeignet. Maßgeblich sind stets die in der Verwaltungsgemeinschaft Schrobenhausen ausgelegten Bauleitpläne.
Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde. Gegenüber der Gemeinde besteht kein Rechtsanspruch auf Bauleitplanung. Ebenso kann die Gemeinde Planungsinhalte nicht verbindlich zusagen.
Für die Erläuterung der jeweiligen gesetzlichen Grundlagen verweisen wir auf die Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz http://www.gesetze-im-internet.de/