Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan wird grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Zwischen dem Bebauungsplan und dem Flächennutzungsplan darf kein wesentlicher inhaltlicher Widerspruch bestehen. Der Bebauungsplan enthält rechtsverbindliche, ortsplanerische Festsetzungen für einen bestimmten Teil des Gemeindegebietes. Er regelt somit die Art und Weise der möglichen Bebauung für die Grundstücke, die sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befinden.
Wie entsteht ein Bebaungsplan?
Analog zum Flächennutzungsplan ist die Aufstellung des Bebauungsplans im Rahmen eines förmlichen Verfahrens nach dem Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. In diesem Verfahren werden sowohl die Öffentlichkeit, als auch Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange (das sind zum Beispiel staatliche Behörden wie Wasserwirtschaftsamt, Regierung von Oberbayern, Landratsamt München, etc.) beteiligt.
Welche Auswirkungen hat ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan bildet die rechtsverbindliche Grundlage für die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben in seinem Geltungsbereich. Er gibt ein Recht auf eine Bebauung entsprechend seinen Festsetzungen.
Die verschiedenen Arten von Bebauungsplänen
Man unterscheidet grundsätzlich zwischen dem qualifizierten, dem vorhabenbezogenen und dem einfachen Bebauungsplan.
- Ein qualifizierter Bebauungsplan liegt vor, wenn mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstückflächen und die öffentlichen Verkehrsflächen enthalten sind.
- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ermöglicht eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Kommune und privaten Investoren. Voraussetzung ist, dass der Investor zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen bereit und in der Lage ist. Darüber hinaus muss er sich in einem Durchführungsvertrag zur Druchführung der Maßnahmen verpflichten.
- Einfache Bebauungspläne sind solche, die weder die Voraussetzungen eines qualifizierten noch eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfüllen (z.B. Baulinienpläne, usw.).